AGB´s

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unsere AGB

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

1. Gegenstand des Auftrages
Der Auftraggeber (Kunde) überträgt dem Auftragnehmer (Markus Bracklow, Einzelunternehmer) die Durchführung der vorangegangenen beschriebenen Dienstleistungen.

2. Auftragsbestandteile
Als Auftragsbestandteile gelten:
• die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
• das Angebot des Auftragnehmers
• im Übrigen die Bestimmungen des BGB

Änderungen in der dem Auftrag zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung inklusive Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber können bis maximal 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden. Für Veranstaltungen ab 100 Personen, bildet die 14 Tage vor Leistungsdatum kommunizierte Teilnehmeranzahl die Basis der teilnehmerabhängigen Position der Rechnung. Diese müssen dem Auftragnehmer in schriftlicher Form (per E-Mail) mitgeteilt werden. Weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl nach oben ab, werden die zusätzlichen Teilnehmer in Rechnung gestellt.

3. Auftragsdauer und Kündigung
Das Auftragsverhältnis wird bis zur vollständigen Erbringung der Leistung sowie dessen Bezahlung geschlossen. Ein Verschiebung des Events oder ein Austritt aus dem Auftragsverhältnis durch den Auftraggeber ist bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin möglich, jedoch stellt für diesen Fall der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung.
Änderungen in der dem Auftrag zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung inklusive Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber können bis maximal 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden. Für Veranstaltungen ab 100 Personen, bildet die 14 Tage vor Leistungsdatum kommunizierte Teilnehmeranzahl die Basis der teilnehmerabhängigen Position der Rechnung. Diese müssen dem Auftragnehmer in schriftlicher Form (per E-Mail) mitgeteilt werden. Weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl nach oben ab, werden die zusätzlichen Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Eine Verschiebung des Events oder ein Austritt aus dem Auftragsverhältnis durch den Auftraggeber ist bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin möglich, jedoch stellt für diesen Fall der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung. Im Falle eines Austritts durch den Auftraggeber 6 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gebühr von 75% der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung. Wird das Auftragsverhältnis innerhalb von 3 Tagen oder weniger vor Termin gekündigt, ist die volle Vergütung zu entrichten. Ausgenommen sind Fälle, die als höhere Gewalt einzustufen sind.
Bei Veranstaltungen ab 900 € netto Auftragswert, ist eine Vorauszahlung i.H.v. 50% der vereinbarten Leistungssumme mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten.
Bei Unwetter & Regen kann das Escape Game auf einen Ersatztermin verschoben werden. Zusätzliche Teilnehmer können auch kurzfristig, am Veranstaltungstag, auf die bestehenden Gruppen aufgeteilt werden.

4. Art und Umfang der Leistungen
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass der Spielleiter die Teilnehmer während des gesamten Spiels über einen Operator überwacht. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Eine entsprechende Einwilligungserklärung erfolgt mit Akzeptanz der AGB und Abschluss des Vertrages.
Der Auftraggeber ist sich darüber bewusst, dass die Teilnahme ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Ob eine physische und psychische Eignung der Teilnehmer vorliegt, liegt einzig im Ermessen der Teilnehmer. Teilnehmer, die an Klaustrophobie, Panikattacken, Asthma, Herzkrankheiten, ansteckenden Krankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Erkrankungen leiden, wird von der Teilnahme am Spiel dringend abgeraten. Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Spielleiters Folge zu leisten. Sämtliche Schäden, die während des Events aufgrund von Vorsatz entstanden sind, sind zu erstatten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Lösungen und Lösungswege, Aufgaben der Rätsel oder Tests des Spieles als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten sind. Die Veröffentlichung oder Weitergabe ist untersagt. Damit das Event pünktlich starten kann, müssen die Teilnehmer 10 Minuten vor Spielbeginn vor Ort sein.

5. Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Auftrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

6. Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.
Wird die Leistung/Veranstaltung/Aktivität durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Der Auftragnehmer ist jedoch bemüht, das Programm so gut wie möglich an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Verzichtet der Auftraggeber aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität, obwohl diese nach Einschätzung des Auftragnehmers durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden Vergütung.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzug. Gegebenenfalls davon abweichende Sonderregelungen werden im Einzelfall zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gesondert vereinbart und schriftlich festgehalten. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgehaltenen Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

7. Haftung
Für Schäden, die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet dieser auch vollumfänglich. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die nachweislich der Auftraggeber am Equipment des Auftragnehmers zu vertreten hat, haftet nur der Auftraggeber, wenn die Beschädigung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte. Bei einer Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte die Durchführung einer GPS-basierten Aktivität durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters/Netzbetreibers beeinträchtigt oder unmöglich werden, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Probleme der Mobilfunkanbieter / Netzbetreiber.
Sollte zur Durchführung der Dienstleistung eine Produkt-Haftpflichtversicherung erforderlich sein, erklärt sich der Auftraggeber bereit, den entsprechenden Versicherungsfragebogen gemeinsam mit dem Auftragnehmer auszufüllen.
Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an dessen Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.

8. Fotoaufnahmen
Sollte der Auftragnehmer auf Wunsch und im Auftrag des Auftraggebers Fotografien (Teamfotos, Schnappschüsse etc.) während der Veranstaltung erstellen, werden auf diesen auch Teilnehmer abgebildet. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz mit der Anfertigung der Fotografien einverstanden sind bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungstellung der Fotografien erklärt hat. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotografien gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese Einwilligungen nachweisen.
Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotografien oder der Verfügungsstellung widersprechen, wird der Auftragnehmer die Anfertigung der Fotografien in Rücksprache mit dem Auftraggeber sofort beenden bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen und die Fotografien nachfolgend löschen. Von etwaigen Nachteilen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer freizustellen.

9. Sonstige Bestimmungen
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Auftrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von §305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren Dresden als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag.