AGB´s

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FLAMe games GmbH – gültig markenübergreifend

§ 1 Einleitung
Diese AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen und Leistungen von FLAMe games GmbH, unabhängig davon, unter welcher Marke das Angebot erfolgt. § 5 Teil A gilt für Verbraucher (Privatkunden), § 5 Teil B für Unternehmer, Vereine und sonstige gewerbliche/institutionelle Auftraggeber („Auftraggeber“).

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die männliche Sprachform dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und stellt keine Benachteiligung anderer Geschlechter dar.

§ 2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FLAMe games GmbH, Landhausstrasse 8, 01067 Dresden (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über (a) die Bereitstellung von Software (z. B. SaaS, Lizenzen) sowie (b) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Events).

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich zu.

§ 3 Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Änderungen für laufende Verträge gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind und der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Für neue Verträge gilt jeweils die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.

§ 4 Vertragsgegenstand (Auftragsbestandteile und Vertragsschluss)
Die FLAMe games GmbH („Anbieter“) bietet Softwarelösungen, digitale Anwendungen einschließlich zugehöriger Spielcodes und Outdoor Escape Games sowie Marketingmaterialien an.

Darüber hinaus organisiert und veranstaltet der Anbieter Events, insbesondere Online- und Präsenzveranstaltungen, Team-Events sowie interaktive Escape-Game-Formate. Für die Teilnahme können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

Vertragsbestandteile sind:

• die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers,
• das Angebot des Anbieters,
• die Auftragsbestätigung sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Änderungen der Leistungsbeschreibung oder Teilnehmerzahl bedürfen der Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail) und der Bestätigung durch den Anbieter. Maßgeblich sind die gemäß § 5 mitgeteilten Teilnehmerzahlen; nachträgliche Erhöhungen werden zusätzlich berechnet.

§ 5 Teil A – Privat- und Einzelkunden (Verbraucher)

§ 5 A1 Rücktritt vom Vertrag (Storno)
(1) Der Kunde kann bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

(2) Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird der vereinbarte Gesamtpreis fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bis 72 Stunden vor dem Termin ist eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin innerhalb von 12 Monaten möglich. Die Umbuchung bedarf der Bestätigung durch den Anbieter.

§ 5 A2 Anpassung der Teilnehmerzahl
(1) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin bedarf der Zustimmung des Anbieters; der vereinbarte Mindestpreis bleibt unberührt.

(2) Kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle von bis zu zwei Personen werden berücksichtigt, sofern diese dem Anbieter spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden. Die Mindestteilnehmerzahl darf dabei nicht unterschritten werden.

(3) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach Verfügbarkeit möglich und wird gemäß dem vereinbarten Preis je zusätzlicher Person berechnet.

§ 5 A3 Witterungsbedingungen (Schlechtwetter)
(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

(2) Bei Starkregen, Sturm ab Windstärke 8, Gewitter oder amtlicher Unwetterwarnung entscheidet der Anbieter am Vortag bis 16:00 Uhr über eine Verschiebung oder – sofern verfügbar – eine Indoor-Alternative.

(3) Bei wetterbedingter Absage erhält der Kunde nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Ein Gutschein kann nur mit Zustimmung des Kunden angeboten werden.

§ 5 A4 Mitteilungen
Rücktritt, Umbuchung und Änderungen der Teilnehmerzahl sind in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen. Für die Fristberechnung ist der Zugang beim Anbieter maßgeblich.

§ 5 Teil B – Firmen- und Gruppenkunden (Unternehmer)

§ 5 B1 Leistungsbeschreibung und Teilnehmerzahl
(1) Änderungen der dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung, einschließlich der Teilnehmerzahl von maximal 10%, können bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden. Änderungen sind ausschließlich in Textform (per E-Mail) mitzuteilen.

(2) Kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle von bis zu zwei Personen werden berücksichtigt, sofern diese dem Veranstalter spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Die Vergütung reduziert sich dadurch nicht.

(3) Für die teilnehmerabhängigen Rechnungspositionen ist folgende gemeldete Teilnehmerzahl als Abrechnungsbasis maßgeblich:

a) bei Veranstaltungen bis 99 Personen: die zuletzt gemäß Abs. 1 und 2 gemeldete Teilnehmerzahl,
b) bei Veranstaltungen ab 100 Personen: die spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldete Teilnehmerzahl,
c) bei Veranstaltungen ab 200 Personen: die spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldete Teilnehmerzahl.

(4) Eine nach den in Abs. 3 genannten Stichtagen gemeldete Reduzierung wird, soweit organisatorisch noch möglich, operativ umgesetzt, hat jedoch keinen Einfluss auf die Abrechnungsbasis nach Abs. 3.

(5) Erhöht sich die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der Abrechnungsbasis nach Abs. 3, werden die zusätzlichen Teilnehmer zum vereinbarten Preis pro Person nachberechnet.

§ 5 B2 Rücktritt (Stornierung) durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten. Hierfür wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Rechnungssumme fällig.

(2) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 14. Tag vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 75 % der vereinbarten Rechnungssumme.

(3) Bei einem späteren Rücktritt wird die volle vereinbarte Vergütung fällig.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 B3 Verschiebung durch den Auftraggeber
(1) Eine Verschiebung des vereinbarten Termins ist bis 14 Tage, bei Veranstaltungen ab 100 Personen bis 30 Tage vor dem Termin möglich.

(2) Hierfür wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 5 % der Rechnungssumme, mindestens jedoch 300,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, fällig.

(3) Wird eine Verschiebung nach den in Abs. 1 genannten Fristen verlangt, gelten die Regelungen zum Rücktritt gemäß § 5 B2.

§ 5 B4 Individualisierungsleistungen
(1) Für gesondert beauftragte Individualisierungsleistungen ist die volle Vergütung des jeweiligen Individualisierungspostens zu entrichten, sobald mit der Umsetzung begonnen wurde.

(2) Als Beginn der Umsetzung gilt insbesondere die Erstellung individueller Inhalte, Grafiken oder Texte sowie die Beauftragung Dritter für die jeweilige Leistung.

§ 5 B5 Verspätungsentschädigung
(1) Verzögert sich der vereinbarte Veranstaltungsbeginn aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen um mehr als eine Stunde, wird eine Entschädigung in Höhe von 5 % der Rechnungssumme, mindestens jedoch 300,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, fällig.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Nach Vertragsschluss stellt der Anbieter eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungssumme.

(2) Die Anzahlung ist sofort mit Erhalt beziehungsweise spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Brutto-Preis online oder schriftlich ausgewiesen wird.

(4) Als Zahlungsarten werden, soweit angeboten, insbesondere Vorkasse, Rechnung sowie Zahlungsdienstleister wie Stripe oder vergleichbare Dienste akzeptiert.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter das Recht vor, Leistungen vorübergehend zu sperren oder zurückzuhalten, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind.

§ 7 Software-Nutzung / Lizenzbedingungen
Die Nutzung der bereitgestellten Software erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gesondert zwischen den Parteien zu vereinbarenden Lizenzvertrages sowie eines Service Level Agreements (SLA). Dieser Lizenzvertrag regelt insbesondere Umfang, Dauer, Nutzungsrechte sowie etwaige Beschränkungen der Software-Nutzung. Ergänzend definiert das SLA die Verfügbarkeit, Supportleistungen und Qualitätsparameter der bereitgestellten Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzen weder den Lizenzvertrag noch das SLA, sondern gelten nur ergänzend, soweit diese Verträge keine abweichenden Regelungen enthalten. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vertraglichen Vereinbarung im Lizenzvertrag und erfolgt erst mit dessen Abschluss.

§ 8 Eventbedingungen
(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen setzt eine verbindlich bestätigte Buchung durch den Anbieter voraus. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu ändern oder abzusagen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder krankheitsbedingter Verhinderung wesentlicher Leistungserbringer. Bei einer Absage durch den Anbieter werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet oder nach Wahl des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Der Anbieter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen organisatorische Anweisungen oder bei Störung des Veranstaltungsablaufs von der Teilnahme auszuschließen.

(3) Soweit für die Durchführung eines Spiels ein Livestream oder eine Überwachung durch den Spielleiter erforderlich ist, werden die Teilnehmer hierüber vor Beginn informiert. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Die erforderliche Einwilligung wird gesondert eingeholt, soweit sie gesetzlich erforderlich ist.

§ 9 Auftragsdauer
Das Auftragsverhältnis wird bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung sowie deren vollständiger Bezahlung geschlossen.

§ 10 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Beurteilung der physischen und psychischen Eignung obliegt den Teilnehmern. Den Anweisungen des Spielleiters ist Folge zu leisten. Gewalt ist untersagt. Vorsätzlich verursachte Schäden sind zu ersetzen.

Lösungen, Lösungswege, Aufgaben, Rätsel und Tests des Spiels gelten als Geschäftsgeheimnisse und dürfen weder veröffentlicht noch weitergegeben werden.

Die Teilnehmer müssen 10 Minuten vor Spielbeginn vor Ort sein, um einen pünktlichen Start zu gewährleisten.

§ 11 Fotoaufnahmen
Erstellt der Anbieter auf Wunsch des Auftraggebers Fotografien während der Veranstaltung, trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass die hierfür erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Teilnehmer vorliegen und die weitere Verwendung der Fotografien von diesen Einwilligungen gedeckt ist. Die Einwilligungen sind dem Anbieter auf Verlangen nachzuweisen.

Widerspricht ein Teilnehmer der Anfertigung oder Bereitstellung von Fotografien, wird der Anbieter diese unverzüglich einstellen und die betreffenden Fotografien löschen.

Der Auftraggeber stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Anfertigung, Bereitstellung oder Nutzung der Fotografien geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche darauf beruhen, dass der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen nicht oder nicht ausreichend eingeholt hat oder die Fotografien entgegen den erteilten Einwilligungen verwendet wurden. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 12 Weisungsfreiheit
Der Anbieter erbringt seine Tätigkeit grundsätzlich selbstständig, eigenverantwortlich und frei hinsichtlich Zeiteinteilung, Arbeitsort und Tätigkeitsgestaltung, soweit sich aus der Natur des Auftrags oder vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt.

§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

(2) Für Störungen oder Ausfälle GPS-basierter Leistungen durch Mobilfunk- oder Netzbetreiber sowie bei höherer Gewalt haftet der Anbieter nur im Rahmen der vorstehenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 14 Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung des Anbieters gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§ 15 Urheberrechte
Alle Inhalte, Software und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur im Rahmen der eingeräumten Rechte zulässig.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 17 Sonstige Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages sind in Textform zu vereinbaren. Dies gilt nicht für Individualabreden im Sinne von § 305b BGB. Diese sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.